Häufig wird die Frage gestellt, ob ein Bauantrag einzureichen ist. Bei der Planung eines Wintergartens kann es schon bei kleinen Fehlern zu Verzögerungen kommen. Deshalb sollte man sich rechtzeitig informieren, welche Regeln in Ihrem Bundesland gelten.
Allgemein
Grundsätzlich ist das Bauen eines Wintergartens Antragspflichtig. Jedoch ist dies stark vom jeweiligen Bundesland abhängig. Ist in Ihrem Bundesland keine Verfahrensfreiheit festgelegt, sollten Sie sich frühzeitig darüber informieren, welche Unterlagen Sie beim Bauamt einreichen müssen. Dabei hängt die Antragspflicht auch von der Größe des Wintergartens ab.
Haben Sie sich die nötigen Informationen beim Bauamt geholt, kann die Menge an Nachweisen und Formularen zunächst erdrückend wirken. Atmen Sie auf! Mit dem richtigen Wintergartenbauer an ihrer Seite, wird Ihnen die Vorklärung meistens abgenommen. Im Optimalfall wird auch die spätere Ausarbeitung der Bauantragsunterlagen übernommen.
Bei Sonne Rundum wird die Ausarbeitung der Bauantragsunterlagen von unserem Architektenbüro übernommen. Unsere Kunden profitieren, aufgrund der großen Anzahl der Bauanträge, von einem attraktiven Sonderpreis.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan Ihrer jeweiligen Gemeinde kann Auskunft darüber geben, ob Wintergärten bei Ihnen gebaut werden dürfen. Er beinhaltet Informationen über das Grundstück selbst und die dort geltenden Vorschriften. Dabei können Fragen zu Grundflächenzahl und zu Geschossflächenzahl geklärt werden. Auch Nachbarn könnte der geplante Wintergarten ein Dorn im Auge sein. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie auch Ihre Nachbarn über Ihre Pläne informieren.
Ihr Wintergartenbauer muss dem Bauantrag Lagepläne und Skizzen beilegen, insofern ein Bauantrag notwendig ist. So versichert er, dass Baufluchtlinien und Mindest-Grenzabstände eingehalten werden. Zudem können zusätzliche Nachweise, wie Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutznachweise verlangt werden.
Planen Sie den Bau eines Wintergartens in Verbindung mit einem Neubau, kann der Architekt dies mit einplanen und Sie müssen sich nicht um die Baugenehmigung kümmern. Auch in diesem Fall ist zu empfehlen den Wintergartenbauer frühzeitig in die Planung einzubinden, um fachgerechte und optisch schöne Bauanschlüsse zu gewährleisten.
Standsicherheitsnachweis
Der Standsicherheitsnachweis sollte für jeden Wintergarten individuell erstellt werden und unterstreicht die Qualität Ihres Wintergartens. Bei einer seriösen Planung dient der Standsicherheitsnachweis als Nachweis der Stabilität Ihres Wintergartens. So wird sichergestellt, dass der Wintergarten Schnee- und Windlasten tragen kann, ohne einzustürzen.
Der Standsicherheitsnachweis wird zu Erteilung der Baugenehmigung benötigt und sollte auch langfristig aufbewahrt werden, denn bei möglichen Schäden und Reparaturen kann danach verlangt werden. Zudem kann er Ihnen nützlich sein, falls Ihr Wintergarten doch Schäden durch solche Lasten aufweist.
Übersicht
Falls Sie für den Bau Ihres Wintergartens eine Baugenehmigung brauchen, erhalten Sie hier nochmal einen Überblick über die benötigten Unterlagen:
- Bauzeichnungen
- Lagepläne
- Bebauungsplan
- Standsicherheitsnachweis
Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauamt nach weiteren Formularen! Wie schon vorher erwähnt, hängt das Baurecht stark von Ihrem Bundesland ab. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig informieren und den Wintergartenbauer Ihrer Wahl in die Planung einbeziehen.